top of page

Impressum/Datenschutz/AGB

Inhaberin: Viktoria Grötzl

Adresse: 3910 Zwettl
E-Mail: groetzlviktoria@gmail.com

Mitglied der WKO Niederösterreich, Sparte Fotografie
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: keine – Kleinunternehmerregelung

 

Urheberrecht/Copyright:

Die auf dieser Website bereitgestellten Inhalte sind durch Urheberrecht geschützt.
Jegliche Nutzung ohne die Zustimmung durch den Seiteninhaber ist untersagt.

 

Haftungsausschluss:

Trotz sorgfältiger Prüfung kann ich keine Haftung für die Inhalte externer Links
übernehmen. Für den Inhalt dieser Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

​

DSGVO:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/muster-informationspflichten-website-datenschutzerklaerung.html

 

AGB:

1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (jpg, tiff, als Datei, …)

 

2. Urheberrecht

Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes zu nennen! Zum Beispiel: „Fotos von Viktoria Grötzl Photographie“. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtig den Berufsfotograf zum Schadenersatz. Die Rohdaten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Die Fotografin verpflichtet sich nicht die Rohdaten nach Abgabe der bearbeiteten Lichtbilder aufzubewahren, bewahrt allerdings eine Kopie der

bearbeiteten Lichtbilder als Backup auf. Diese nicht verpflichtend länger als 3 Jahre.

 

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine

vereinbarte Pauschale erhoben. Die Kosten des Shootings sind vor der Abgabe der Lichtbilder zu zahlen. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

 

4. Haftung

Die Fotografin haftet nicht für allfällige Schäden die durch den unwahrscheinlichen Fall einer Verspätung, Nichterscheinen durch Krankheit o.Ä., Unfall, Nachlässigkeit, menschliche Fehler, Materialverlust, höhere Gewalt, Unzulänglichkeiten von Ausrüstung oder andere Mängel dem Kunden gegenüber entstehen. Sollte das Shooting abgesagt werden durch höhere Gewalt (Feuer, Hochwasser, Stau, ...), Todesfall, schwerer Krankheit oder Unfall der Fotografin bzw. des Auftraggebers oder eines nahen Angehörigen der Fotografin bzw. des Auftraggebers, so kann der jeweilige Vertragspartner keinerlei Ansprüche geltend machen. Ärztliche Atteste sind gegebenenfalls vorzulegen. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

 

5. Leistungsstörung, Ausfallshonorar

Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin sofern ein Pauschalpreis vereinbar war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatz-Ansprüche geltend machen.

 

6. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können

gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

  

7. Bildbearbeitung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihrer Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, sowie die Farbbearbeitung, ist NICHT gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass

die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist!

  

8. Lieferzeiten und Reklamationen

Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

 

9. Veröffentlichung durch Viktoria Grötzl Photographie

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die betreffenden Lichtbilder von der Fotografin als Teil ihres eigenen Portfolios und zu persönlichen Marketingzwecken verwendet werden dürfen. 

 

10. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder

teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.

Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

​

bottom of page